Stiftungsvermögen erhöhen: GLS Bank Anteile übertragen

Wir wollen die zentrale Bedeutung von Geld als einem sozialen und ökologischen Gestaltungsmittel stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen. Für diese gemeinwohlorientierten Aufgaben brauchen wir finanzielle Mittel. Die GLS Bank bietet zum Beispiel ihren Mitgliedern seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit, ihre Geschäftsanteile dauerhaft der GLS Bank Stiftung zu übertragen. Der aus den Genossenschaftsanteilen erzielte Zins verbleibt in der Stiftung und steht für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Darüber hinaus können auch die Dividenden gespendet werden. Freie Spenden und Zustiftungen sind ebenfalls möglich.

Die Stiftung hatte im Jahr 2012 ein Startkapital von rund zwei Millionen Euro aus Anteilsübertragungen zahlreicher Mitglieder und der GLS Treuhand e.V. sowie einer Zustiftung durch die GLS Gemeinschaftsbank eG. Übertragungen von Mitgliedsanteilen sind steuerlich abzugsfähige Zuwendungen. Die GLS Bank empfiehlt, nicht alle Mitgliedschaftsanteile zu übertragen, sondern einen Teil (5 Anteile im Wert von 500 Euro) zu behalten, damit das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung erhalten bleibt.

Mit dem Ziel, menschlich und zukunftsweisend zu handeln, soll im Rahmen der neu geschaffenen Möglichkeiten die gemeinwohlorientierte Tätigkeit der GLS Bank gestärkt werden.

Wenn Sie Mitgliedschaftsanteile auf die GLS Bank Stiftung übertragen möchten, können Sie dafür das Übertragungsformular ausfüllen und an die GLS Bank Stiftung, 44774 Bochum senden.

Spenden

 

Sie können die GLS Bank Stiftung auch mit Spenden unterstützen. Spenden Sie bitte auf folgendes Konto bei der GLS Bank:

GLS Bank Stiftung
IBAN: DE46 4306 0967 0605 0404 00
BIC: GENODEM1GLS

Fragen und Antworten

Sie können Ihre GLS Bank Anteile teilweise oder ganz an die GLS Bank Stiftung übertragen. Selbstverständlich aber auch Familienmitglieder, Freunde oder Einrichtungen damit beschenken.

Um genau zu sein, können Sie Ihre GLS Anteile an natürliche Personen, Personengesellschaften und an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts übertragen. Das geht jederzeit. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen.

Sie drucken das entsprechende Formular aus, tragen die erforderlichen Angaben ein und schicken es mit Ihrer Unterschrift an:

NEIN! Wir empfehlen fünf Anteile zu behalten, damit Sie Ihr Stimmrecht in der jährlichen Mitgliederversammlung der Bank weiterhin ausüben können. Jedes Mitglied der Genossenschaftsbank hat eine Stimme – unabhängig davon, wieviel Genossenschaftsanteile man erworben hat. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz. Die übertragenen Anteile erhöhen das Eigenkapital der GLS Gemeinschaftsbank und das Vermögen der GLS Bank Stiftung. Mehr Anteile bedeutet jedoch nicht mehr Stimmen.

Für die der GLS Bank Stiftung übertragenen GLS Bank Anteile erhalten Sie eine Sachspendenbescheinigung (Stiftungsstock-Spende). Die Anteile verbleiben dauerhaft in der Stiftung. Da die Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, fließt die Dividende regelmäßig in voller Höhe unversteuert in die Stiftung.
Anders bei der Dividendenspende: In diesem Fall ist die Dividende steuerpflichtig (Kapitalertragssteuer). Die Bank muss den zu versteuernden Anteil direkt an das Finanzamt abführen. Der Rest wird auf Ihr Konto überwiesen und Sie überweisen diesen Betrag als Spende auf das Konto der GLS Bank Stiftung. Dafür erhalten Sie dann eine Spendenbescheinigung.

Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Vergabe der Kapitalerträge. Über die vorrangigen Aufgaben und Möglichkeiten berät er sich regelmäßig mit dem Stiftungsrat.

 

Satzung

Mehr zu den Stiftungszwecken der GLS Bank Stiftung erfahren Sie in der Stiftungssatzung.

 

 

Anfahrt

Sie möchten uns vor Ort besuchen? Hier finden Sie eine genaue Beschreibung, wie Sie zu uns gelangen.

 

Unterstützen

Die GLS Bank bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Geschäftsanteile dauerhaft der GLS Bank Stiftung zu übertragen.